Das Studium der Humanmedizin ist mit einer Regelstudienzeit von 12 Semestern eines der längsten in Deutschland und ist mit ca. 200.000 Euro pro Student für den Staat besonders kostspielig. Doch wieviel Geld verdient eigentlich ein Assistenzarzt im 1. Jahr, wenn man sich nach langen 6 Jahren Studium endlich mal finanziell von den Eltern abnabeln kann?
Das Gehalt orientiert sich am Tarifvertrag
Anders als in anderen Berufen ist das monatliche Gehalt als Arzt gerade in der Zeit der Weiterbildung bis zur Facharztprüfung (je nach Fachrichtung 5-6 Jahre, im Falle der Herz- und Thoraxchirurgie auch noch länger) keineswegs Verhandlungssache. Hierfür gibt es bundesweit geltende Tarifverträge, in denen der Verdienst festgeschrieben ist. Die dort festgelegten Summen erhöhen sich in der Regel jährlich, was häufig leider gerade nur einem Inflationsausgleich entspricht (1-2 Prozent). Außerdem bekommt man in den ersten 5 Jahren als Weiterbildungsassistent jährlich eine Gehaltserhöhung. Diese bewegt sich meistens zwischen 150 und 300 Euro brutto.
Mit welchem Startgehalt darf man rechnen?
Der Verdienst als Assistenzarzt variiert minimal je nachdem, ob man an einem kommunalen Krankenhaus, einer Uniklinik oder einem Haus mit privatem Träger arbeitet. Dabei ist es übrigens völlig egal, ob man als chirurgischer, internistischer oder radiologischer Assistenzarzt arbeitet. Das Gehalt ist für alle Fachrichtungen gleich. So verdient man an einer kommunalen Klinik im ersten Jahr ab dem 1. Januar 2021 4694,75 Euro brutto monatlich bei einer tariflichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. An einer Uniklinik verdient man im gleichen Weiterbildungsjahr 4841,95 Euro brutto monatlich, hier sind allerdings 42 Wochenstunden festgeschrieben. Rechnet man also im Vergleich den Bruttostundenlohn aus, verdient man an einem kommunalen Krankenhaus mehr als an einer Uniklinik. Das Anfangsgehalt an einem Krankenhaus eines privaten Trägers (Helios, Asklepios, Damp, KMG, Rhön oder zum Beispiel Sana) bewegt sich meistens zwischen diesen beiden Werten der Tarifverträge.
Mit welchen Zuschlägen kann man rechnen?
Da man in vielen Fachrichtungen bereits im 1. Assistenzjahr Nacht- oder Wochenenddienste leisten muss, kommen diese Stunden nicht nur zu der Wochenarbeitszeit, sondern auch zu dem Monatsgehalt hinzu. Wenn man allerdings keine 24-Stunden-Dienste ableistet, die es an einigen Kliniken mittlerweile zum Glück nicht mehr gibt, ist das zusätzliche Geld meistens nicht der Rede wert. Der Nachtzuschlag (Arbeit zwischen 21 und 6 Uhr) beträgt an Unikliniken zum Beispiel 20 Prozent des normalen Stundensatzes, also ca. 5,60 Euro. Für Sonntagsarbeit gibt es 25 Prozent des normalen Stundensatzes, an Feiertagen immerhin 35 Prozent, wenn es zu einem Freizeitausgleich kommt. Bei den meisten Assistenzärzten kommen über die Dienste dann also ca. 400 bis 600 Euro brutto zu dem Grundgehalt hinzu. Weihnachtsgeld gibt es für Ärzte übrigens leider nicht.
Was verdienen Fach- und Oberärzte?
Auch für Fachärzte und Oberärzte an Kliniken gibt es Tarifgehälter, an die sich in den meisten Fällen auch gehalten werden. Eine Gehaltserhöhung gibt es in diesem Stadium nur noch alle 3 Jahre. Je nachdem, wie wichtig man allerdings für die Klinik oder Abteilung ist, kann man in manchen Fällen vielleicht sogar einen außertariflichen Vertrag aushandeln. Das funktioniert als Assistenzarzt allerdings noch nicht.
Wie findet man eine passende Stelle?
Für frisch gebackene Ärzte gibt es aufgrund des Ärztemangels aktuell viele Möglichkeiten einen Job zu finden. In den meisten Fällen findet man bereits bei einer Famulatur oder im Praktischen Jahr heraus, welche Fachrichtung und vielleicht sogar welche Klinik zu einem passt. Darüber hinaus kann man aber auch Online-Jobbörsen durchforsten oder im Deutschen Ärzteblatt Stellenangebote in der Traumregion suchen. Da vielerorts junge Ärzte gesucht werden, sollte man aber auch auf Initiativbewerbungen bauen, denn auch ohne Anzeigen suchen viele Kliniken ständig nach neuen Weiterbildungsassistenten.
Die aktuell geltenden Tarifverträge für Ärzte findet man auf der Internetseite des Marburger Bundes.
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