Das Studium der Humanmedizin ist mit einer Regelstudienzeit von 12 Semestern eines der längsten in Deutschland und ist mit ca. 200.000 Euro pro Student für den Staat besonders kostspielig. Doch wieviel Geld verdient eigentlich ein Assistenzarzt im 1. Jahr, wenn man sich nach langen 6 Jahren Studium endlich mal finanziell von den Eltern abnabeln kann?
Das Gehalt orientiert sich am Tarifvertrag
Anders als in anderen Berufen ist das monatliche Gehalt als Arzt gerade in der Zeit der Weiterbildung bis zur Facharztprüfung (je nach Fachrichtung 5-6 Jahre, im Falle der Herz- und Thoraxchirurgie auch noch länger) keineswegs Verhandlungssache. Hierfür gibt es bundesweit geltende Tarifverträge, in denen der Verdienst festgeschrieben ist. Die dort festgelegten Summen erhöhen sich in der Regel jährlich, was häufig leider gerade nur einem Inflationsausgleich entspricht (1-2 Prozent). Außerdem bekommt man in den ersten 5 Jahren als Weiterbildungsassistent jährlich eine Gehaltserhöhung. Diese bewegt sich meistens zwischen 150 und 300 Euro brutto.
Mit welchem Startgehalt darf man rechnen?
Der Verdienst als Assistenzarzt variiert minimal je nachdem, ob man an einem kommunalen Krankenhaus, einer Uniklinik oder einem Haus mit privatem Träger arbeitet. Dabei ist es übrigens völlig egal, ob man als chirurgischer, internistischer oder radiologischer Assistenzarzt arbeitet. Das Gehalt ist für alle Fachrichtungen gleich. So verdient man an einer kommunalen Klinik im ersten Jahr ab dem 1. Januar 2021 4694,75 Euro brutto monatlich bei einer tariflichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. An einer Uniklinik verdient man im gleichen Weiterbildungsjahr 4841,95 Euro brutto monatlich, hier sind allerdings 42 Wochenstunden festgeschrieben. Rechnet man also im Vergleich den Bruttostundenlohn aus, verdient man an einem kommunalen Krankenhaus mehr als an einer Uniklinik. Das Anfangsgehalt an einem Krankenhaus eines privaten Trägers (Helios, Asklepios, Damp, KMG, Rhön oder zum Beispiel Sana) bewegt sich meistens zwischen diesen beiden Werten der Tarifverträge.