Lerntipp der Woche (11) – Home Office

In Zeiten der Corona-Krise heißt es aktuell für uns alle: Schluss mit Schule und der Lernerei in der Bibliothek, hallo Hausquarantäne! Da die Prüfungen und Hausarbeiten aber dennoch irgendwann geschrieben werden wollen, muss der Lernstoff jetzt trotz häuslicher Quarantäne in den Kopf. Was im Endeffekt heißt: Von zu Hause aus arbeiten. Für den ein oder anderen Routine, für passionierte Bib-Gänger (wie mich) erst einmal eine Umstellung. Damit das Ganze effektiv und frustfrei gelingt, hier 10 Tipps für euch:

Geregelte Arbeitszeiten

Während der aktuellen Corona-Krise betreiben viele Arbeitnehmer, Selbstständige und eben auch Studenten Home Office.Eine Trennung von Berufs- und Privatleben – das ist auch zu Hause das Allerwichtigste! Legt also genau fest, wie lange und in welchem Zeitraum ihr lernen wollt. Schon mal vom Parkinson’s Law gehört? Wahrscheinlich nicht. Schon mal davon gehört, dass sich der Arbeitsaufwand für eine Aufgabe umso weiter ausdehnt, je mehr Zeit man zur Verfügung hat? Richtig, und genau darum geht’s! Im Homeoffice neigt man nämlich leider dazu, schnell den Fokus zu verlieren und unnötig viel Zeit in einzelne Aufgaben zu investieren, da „man ja noch den ganzen Tag Zeit hat“. Schätzt also den zeitlichen Aufwand einzelner Schritte ab und plant ein festes Tagespensum ein – und vor allem, macht irgendwann (ohne schlechtes Gewissen!) Feierabend.

To-Do-Listen

Das führt dann auch direkt zum nächsten Punkt: To-Do-Listen schreiben! Das motiviert ungemein und hilft euch dabei, eine feste Tagesstruktur festzulegen. Und ganz nebenbei versinkt ihr nicht Ewigkeiten in einer Aufgabe, wenn die Liste mit zu erledigenden Tasks noch ewig lang ist. Neben klassischen Listen auf Papier kann ich auch die App Todoist sehr empfehlen!

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Verordnung zu abweichender Approbationsordnung

Heute wurde die bereits erwartete „Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ von Gesundheitsminister Jens Spahn gezeichnet. Damit könnte diese Ausnahmeregelung bereits ab kommenden Mittwoch, dem 1. April, in Kraft treten.

Die entsprechende Pressemitteilung und eine Zusammenfassung der wesentlichen Regelungen findet ihr auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.