Der Weg zu einer eigenen Praxis ist lang. Wer wüsste das besser, als Mediziner selbst? Rückt nach dem mindestens sechsjährigen Medizinstudium und einer fünfjährigen Facharztausbildung endlich der Zeitpunkt näher, eine eigene Praxis zu eröffnen, gilt es viele Dinge zu beachten. Angehende Vertragsärzte, also solche, die auch Kassenpatienten behandeln möchten, brauchen ein solides, durchdachtes und krisensicheres Praxiskonzept.
Auf dem Weg zur Zulassung
Ist es das Ziel eines Arztes, nicht nur Privatpatienten zu behandeln, sondern auch gesetzlich Versicherte, ist eine kassenärztliche Zulassung zwingend notwendig – dabei ist es egal, ob eine bereits bestehende Praxis übernommen oder eine neue gegründet wird. Nach einer erfolgreichen Facharztausbildung und der Facharztanerkennung ist der erste Schritt, sich in das Arztregister einzutragen. Ist dies erledigt, kann der Arzt sich in die Warteliste eintragen. Wird dem angehenden Praxisführer, eine Eignung nach § 20 und § 21 der Ärzte-Zulassungsverordnung bescheinigt, kann er sich um einen ausgeschriebenen Praxissitz bewerben. Es folgt der Antrag auf eine Kassenzulassung (Zulassung als Vertragsarzt). Die letzten Formalitäten sind nun die Erteilung der Zulassung für einen spezifischen Praxissitz gemäß der Zulassungsverordnung und die Antragsstellung zu einer Abrechnungsgenehmigung, der sogenannten „qualifikationsgebundenen Leistungen“.
Die Niederlassung
Hat ein Facharzt diese bürokratischen Hürden genommen, kann sich dieser selbstständig machen und beispielsweise eine Einzel- oder Gemeinschaftspraxis gründen oder übernehmen, ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gründen oder in eine Praxisgemeinschaft eintreten. weiterlesen Die Praxis als Alternative zum Klinikjob