Die Praxis als Alternative zum Klinikjob

Für einige Mediziner ist eine eigene Praxis eine attraktive Alternative zum Job in der KlinikDer Weg zu einer eigenen Praxis ist lang. Wer wüsste das besser, als Mediziner selbst? Rückt nach dem mindestens sechsjährigen Medizinstudium und einer fünfjährigen Facharztausbildung endlich der Zeitpunkt näher, eine eigene Praxis zu eröffnen, gilt es viele Dinge zu beachten. Angehende Vertragsärzte, also solche, die auch Kassenpatienten behandeln möchten, brauchen ein solides, durchdachtes und krisensicheres Praxiskonzept.

Auf dem Weg zur Zulassung

Ist es das Ziel eines Arztes, nicht nur Privatpatienten zu behandeln, sondern auch gesetzlich Versicherte, ist eine kassenärztliche Zulassung zwingend notwendig – dabei ist es egal, ob eine bereits bestehende Praxis übernommen oder eine neue gegründet wird. Nach einer erfolgreichen Facharztausbildung und der Facharztanerkennung ist der erste Schritt, sich in das Arztregister einzutragen. Ist dies erledigt, kann der Arzt sich in die Warteliste eintragen. Wird dem angehenden Praxisführer, eine Eignung nach § 20 und § 21 der Ärzte-Zulassungsverordnung bescheinigt, kann er sich um einen ausgeschriebenen Praxissitz bewerben. Es folgt der Antrag auf eine Kassenzulassung (Zulassung als Vertragsarzt). Die letzten Formalitäten sind nun die Erteilung der Zulassung für einen spezifischen Praxissitz gemäß der Zulassungsverordnung und die Antragsstellung zu einer Abrechnungsgenehmigung, der sogenannten „qualifikationsgebundenen Leistungen“.

Die Niederlassung

Hat ein Facharzt diese bürokratischen Hürden genommen, kann sich dieser selbstständig machen und beispielsweise eine Einzel- oder Gemeinschaftspraxis gründen oder übernehmen, ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gründen oder in eine Praxisgemeinschaft eintreten.

Viele Arztpraxen setzen auf eine moderne Einrichtung, auch im Wartezimmer.

Niederlassungsfreiheit bei Zahnärzten

Bei Zahnmedizinern ist eine Niederlassung prinzipiell einfacher möglich als bei Humanmedizinern. Seit 2007 besteht im Gegensatz zu den Ärzten bei den Zahnärzten eine Niederlassungsfreiheit. Die Vorausstetzung für die Zulassung als Vertragszahnarzt besteht aus der Approbation und einer mindestens zweijährigen Vorbereitungszeit. Danach gibt es prinzipiell keine Beschränkung für die Eröffnung einer Zahnarztpraxis.

Hohe Kosten für die eigene Praxis

Neben den Räumlichkeiten fallen bei der Finanzierung einer Arztpraxis vor allem die Gerätekosten sowie laufende Kosten für das Personal oder zum Beispiel die Reinigung und Wartung ins Gewicht. Gerade die Anschaffungskosten für (zahn-) medizinische Geräte unterscheiden sich zwischen den einzelnen Fachrichtungen enorm. Ein Psychiater dürfte weitaus weniger Geld dafür einplanen als ein Radiologe, bei dem ein CT, MRT und die Röntgenanlage schnell mehrere Millionen Euro verschlingen. Zusätzlich kommen für alle Ärzte und Zahnärzte noch die Kosten für die Ausstattung eines einladenden Behandlungs- und Wartebereich hinzu. Ein stimmiges Farbkonzept trägt zusätzlich zur Patientenzufriedenheit zu, wie man auf www.zahnarzt-glass.de sehen kann.

Kostenfinanzierung mit Konzept

Hinter all diesen Investitionen sollte ein gutes Konzept stehen. Darauf haben sich mittlerweile viele Banken spezialisiert. Unternehmen wie die Deutsche Bank bieten Ärzten komplette Finanzierungspläne an und ermöglichen so Einzel- oder Gemeinschaftspraxen den Start in die Eigenständigkeit. Dabei werden die Mediziner von Finanzexperten individuell beraten, sodass schnell klar wird, welche Invesitionen sich lohnen und welche erstmal aufgeschoben werden können. Wer sich also noch nicht ausreichend auf dem Finanzierungssektor auskennt und auch nicht über eine entsprechende eigene Summe verfügt, der könnte bei der Neugründung oder Übernahme einer Praxis von diesen Angeboten profitieren.

Bild: Halina Zaremba & Rainer Sturm  / pixelio.de

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